Anweisungen
Anweisungen können von intern oder extern kommen und können z.B. folgende Bereiche betreffen:
- bauliche und softwaretechnische Zutrittskontrollen,
- Schriftliche Weisungen z.B.
- zur Sicherheit
- zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen,
- zur Kommunikation mit der Oeffentlichkeit und Presse
- Anweisungen zum Schutz der materiellen und immateriellen Vermögenswerten des Unternehmens
- Anweisungen zur Abwehr von illegalen Vorgängen im Bereich der Wirtschaftskriminalität, z. B. das Vieraugenprinzip zur Verhinderung von Urkundenfälschung.
Externe Anweisungen: z.B. Gesetze, rechtliche Hinweise

