Anweisungen

Anweisungen können von intern oder extern kommen und können z.B. folgende Bereiche betreffen:

  • bauliche und softwaretechnische Zutrittskontrollen,
  • Schriftliche Weisungen z.B.
    • zur Sicherheit
    • zur Geheimhaltung von Betriebsgeheimnissen,
    • zur Kommunikation mit der Oeffentlichkeit und Presse
  • Anweisungen zum Schutz der materiellen und immateriellen Vermögenswerten des Unternehmens
  • Anweisungen zur Abwehr von illegalen Vorgängen im Bereich der Wirtschaftskriminalität, z. B. das Vieraugenprinzip zur Verhinderung von Urkundenfälschung.

 

Externe Anweisungen: z.B. Gesetze, rechtliche Hinweise